Stadt Raunheim

Meinhardt, Hofheim

Informationen zum Sperrmüll auf Abruf

Sperrmüll auf Abruf

Zum Sperrmüll gehören bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Haushaltungen, die wegen ihres Volumens nicht in die bereitgestellten Behälter für Restmüll eingebracht werden können. Dazu zählen beispielsweise Möbel wie Betten, Matratzen, Stühle, Tische, Schrank, Fahrräder, Bügelbretter, Kleiderständer, Teppiche.

Zum Sperrmüll gehören insbesondere nicht Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial, Renovierungsabfälle (z.B. Fenster, Türen, Sanitäreinrichtungen, Tapetenreste), Autoreifen, Autoteile, Altpapier, Eisenbahnschwellen, Jägerzaun, Restmüll, Glasscheiben oder Glaseinlegeböden, Kleidung, Schuhe, gefährliche Abfälle (z.B. Farben, Lacke, Öl), Verpackungen, Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen.

Elektro- und Elektronikgroßgeräte (z.B. Kühlgeräte, Herd, Waschmaschine, Fernseher, Monitor, Computer) gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll. Elektro- und Elektronikgroßgeräte werden von der AWS Abfallwirtschaftszentrum Südhessen GmbH auf Abruf abgeholt. Die Abholung können Sie hier auf der Anmeldeseite der AWS GmbH , Rubrik Leistungen/Elektroschrott anmelden.

Weitere Informationen, was zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie in der Sperrmüllliste (Liste im PDF-Format, 28 kB)

Jeder Haushalt kann viermal pro Kalenderjahr Sperrmüll gebührenfrei abholen lassen.
Weitere Abholungen von Sperrmüll sind gebührenpflichtig.
Je Abholung werden maximal 3 m³ sperrige Abfälle eingesammelt.
Einzelgegenstände dürfen maximal 70 kg wiegen und 2 m lang sein.
Es werden nur die angemeldeten Gegenstände mitgenommen.
Die angemeldeten Gegenstände stellen Sie bitte am mitgeteilten Abholtag bis 6.00 Uhr am Gehwegrand in Grundstücksnähe zur Einsammlung bereit.

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